Sicher durch Einhaltung der Europäischen Maschinenrichtlinie
Immer wieder kommt es zu Problemen bei der Abrechnung eines Schadensfalles mit Versicherungen, Berufsgenossenschaften und letztlich auch mit dem Kundendienst, wenn Haushaltsgeräte für den gewerblichen Einsatz genutzt werden.
Der Einsatz von Haushaltsgeräten im gewerblichen Bereich ist nach der Europäischen Maschinenrichtlinie nicht gestattet. Dies gilt auch z.B. für Bäckereien, Metzgereien, KiTas, Schulen, Restaurants, Restaurants, Ferienwohnungen und anderen Gewerbebetrieben.
Seien sie auf der sicheren Seite und schützen Sie sich und Ihre Kunden durch den Einsatz von Gewerbegeräten entsprechend der europäischen Maschinenrichtlinie. Bei Nichteinhaltung entfällt bei einem Schadensfall die Gerätegarantie und der Versicherungsschutz.
Daher achten Sie darauf, ausschließlich für den Gewerbebetrieb zugelassene Geräte zu nutzen.